Allgemeines zu Firmenbuchabfragen

Das Firmenbuch ist ein von den Landesgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Abfragen werden wie beim Grundbuch über den Server des Bundesamtes für Justiz (BMJ) durchgeführt.

Das Firmenbuch besteht aus dem so genannten Hauptbuch (dem eigentlichen Firmenbuch), in dem die Firmenbucheintragungen enthalten sind, und aus der Urkundensammlung (das ist die Sammlung der Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen, z.B. der Gesellschaftsvertrag oder die Bilanz).

Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger eingetragen:

Einzelunternehmen

offene Gesellschaften

Kommanditgesellschaften

Aktiengesellschaften

Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Sparkassen

Privatstiftungen

Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen

Europäische Gesellschaften (SE)

Europäische Genossenschaften (SCE)

sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist.

Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer, die Firmenbuchnummer, zugewiesen, bestehend aus Ziffern und einem Prüfbuchstaben.