Die Abfrage der elektronischen Urkundensammlung dient zum Abruf von Kaufverträgen und anderen Urkunden aus dem Grundbuch. Die Urkundensammlung stellt die Basis der Grundbuchseintragungen dar. Ihre Ordnung erfolgt nach der Reihenfolge ihrer Tagebuchzahl (TZ) jahrgangsweise. Seit kurzem (ca. 2006) werden die Urkunden im elektronischen Urkundenarchiv der Justiz gespeichert.
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Ab wann bei den einzelnen Gerichten die Urkundensammlung elektronisch geführt wird (also der Umstellungszeitpunkt), ist aus der Ediktsdatei unter Kundmachungen der Justiz zu ersehen (siehe: http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/km/kmhlp05.nsf/0/8A05A71231EC88E9C12570D200365B41!OpenDocument). |

•(1) Bezirksgericht Nr.
Die 3-stellige Nummer des Bezirksgerichtes ist in diesem Feld einzugeben. Sollte die Bezirksgericht Nummer nicht bekannt sein, so kann mit Hilfe des Gemeindenamens eine Liste aller möglichen Bezirksgericht Nummern über die Funktion suche in alphabetischer Sortierung angezeigt werden. Durch die Auswahl des gewünschten Bezirksgerichtes wird die Bezirksgericht Nummer direkt in das Eingabefeld übernommen.
•(2) Tagebuchzahl
Ab der angegebenen Tagebuchzahl soll die Ausgabe erfolgen.
•(3) Jahr
Angabe einer Jahreszahl zu der ausgewählten Tagebuchzahl.
•(4) Speichern
Speichert die Abfrage unter einem frei wählbaren Objektnamen im aktuellen Ordner OHNE den Auszug vom Server des BMJ einzuholen.
•(5) Einholen
Speichert die Abfrage unter einem frei wählbaren Objektnamen im aktuellen Ordner UND holt den Auszug sofort vom Server des BMJ ein.
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Nachdem eine Urkunde aus der Auflistung (Abfrageergebnis) ausgewählt wurde, wird automatisch eine UKP-Abfrage befüllt, um das gescannte PDF-Dokument der Urkunde einzuholen. |