Geschossbezogene Widmungen erstellen

Für die Erstellung von geschossbezogenen Widmungen steht Ihnen im Fachbaum der Flächenwidmung unter dem Knoten Widmungen/Sonstige Widmungen das Fachobjekt Widmung in mehreren Ebenen zur Verfügung. Um Widmungen in mehreren Ebenen festzulegen, gehen Sie folgendermaßen vor:

 

Starten Sie die Editiersitzung für das Fachobjekt Widmung in mehreren Ebenen (Widmungen, Sonstige Widmungen) und zeichnen Sie die zu widmende Fläche. Der Sachdatendialog öffnet sich:

mehrgeschossig

Beginnen Sie nun, die Informationen der geschossbezogenen Widmung einzutragen.

Dabei ist die Widmung Ebene 1 die Basiswidmung des Erdgeschosses, die Sie aus der Drop-down-Liste über das kleine schwarze Dreieck rechts in der Zeile auswählen können. Bis Sie diese festgelegt haben, bleibt die gezeichnete Fläche rosa und nimmt anschließend die Farbe der gewählten Widmung entsprechend den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes für Oberösterreich an. Zusätzlich geben Sie eine eindeutige Bezeichnung für diese Ebene an unter Bez. Ebene 1.

 

Für jede zusätzliche Ebene gehen Sie folgendermaßen vor:

Geben Sie unter Widmung Ebene 2 die nächste Widmung der mehrgeschossigen Fläche an und spezifizieren Sie diese gegebenenfalls unter Bez. Ebene 2. Geben Sie anschließend unter unterste Geschossebene 2 das unterste Geschoss an, in dem die angegebene Widmung vorliegt. Damit definieren Sie, dass dieses und alle Geschosse darüber bis zur nächsten Angabe die Widmung tragen.

 

Erläuterung zum Beispiel:

Im Beispiel sind die zwei Untergeschosse unter dem Erdgeschoss als Industriegebiet gewidmet (=Widmung Ebene 2). Dabei wird nicht jedes Geschoss gesondert angegeben, sondern nur das Unterste fortlaufend nach oben. In diesem Fall wird also im Feld unterste Geschossebene 2 die tiefste Ebene mit der angegebenen Widmung eingetragen. Da das Erdgeschoss Ebene 1 ist, lässt sich daraus ableiten, dass das Industriegebiet im Untergeschoss 2 und Untergeschoss 1 vorliegt.

Die Widmung Flächen für förderbare mehrgeschossige Wohnbauten, Wohngebiet (= Widmung Ebene 3) beginnt im Geschoss 1 (=unterste Geschossebene 3). Da ab dem Geschoss 3 die Widmung Kurgebiet vorliegt, geht daraus hervor, dass die Wohnfläche im 1. Und 2. Geschoss gegeben ist.

Kurgebiet, Sonnenterrasse liegt ab dem 3. Geschoss vor. Es wird keine Angabe dazu gemacht, bis zu welchem Stockwerk diese reicht.