Mit der Darstellungsverordnung 2018 werden seitens des Landes Salzburg bei der Schnittstelle die Teilabänderungen als eigenes Shapefile geprüft. Dies bedeutet, dass die Teilabänderungsnummer und das Rechtswirksamkeitsdatum nicht wie bisher auf Ebene der Widmungen geprüft werden, sondern auf den Teilabänderungen (Shapefilename: TAAE_F). Für die Prüfung der Teilabänderungen sind aber nicht nur die  Teilabänderungsnummer und das Rechtswirksamkeitsdatum relevant, sondern auch alle Felder, die auf den Widmungen vorhanden sind. Dies umfasst insgesamt folgende Felder:

 

Typname

Zusatztext

Zimmer

Hgb_Qm

GemNr

TaaeNr

RwDat

BefrDat

Index

Fristverl

Fw_Typname

BefrStat

 

Um die Daten aus einem GeoOffice Projekt korrekt an die Schnittstelle zu liefern, kann das Werkzeug Shape-Export Schnittstelle Land Salzburg aus der Raumplanungs Toolbox verwendet werden. Es werden automatisch alle Felder korrekt in die dafür vorgesehenen Shapefiles exportiert. D.h. der Benutzer muss hier nichts manuell exportieren.

 

Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfung ist jedoch, dass die Attribute in den Teilabänderungen und auf den Bauland Grünland Verkehrsflächen korrekt befüllt sind. Dabei ist zu beachten, dass die Information zu den Befristungen (Befristungsstatus, Index, Befristungsdatum, Folgewidmung, Fristverlängerung) doppelt geführt werden muss > auf den Bauland Grünland Verkehrsflächen als auch auf den Teilabänderungen, da die Schnittstellenprüfung dies so vorsieht.

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WICHTIG!

Vor dem unten beschriebenen Hochkopieren der Widmungen auf die Teilabänderungen sollten alle Widmungsattribute korrekt befüllt sein. Sind Kennzeichnungen vorhanden, so müssen auch diese vorher vollständig erfasst werden und zusätzlich auf die Teilabänderungen hochkopiert werden.

 

Mit GeoOffice 10.5.2 wurde der Layer Teilabänderungen neu hinzugefügt. Alle neuen Änderungsflächen müssen am Layer Teilabänderungen enthalten sein. Der Layer Teilabänderungen erlaubt im Vergleich zu den Widmungen Überlappungen. Teilabänderungsflächen dürfen nicht zusammengelegt werden.

Widmungen auf Teilabänderungen hochkopieren

Um Widmungsflächen auf den Layer Teilabänderungen zu übernehmen, gehen Sie wie folgt vor:

Setzen Sie den Fachbaumeintrag Teilabänderungen als aktiven Fachbaumeintrag (1). Klicken Sie auf das Werkzeug Zuweisen/Kopieren (2) und klicken Sie anschließend in die entsprechende Widmungsfläche (3).

Widmung auf Layer Teilabänderungen hochkopieren

Widmung auf Layer Teilabänderungen hochkopieren

 

Im Dialog Layerauswahl wählen Sie den Layer Bauland Grünland Verkehrsflächen aus, da die Attribute aus diesem Layer übernommen werden sollen.

Layerauswahldialog

Layerauswahldialog

 

Anschließend öffnet sich der Sachdatendialog für die Teilabänderungen. Im Sachdatendialog kann nun die Teilabänderungsnummer eingetragen werden.

Sachdatendialog - Taänr

Sachdatendialog - Taänr

 

Falls auf der Widmungsfläche eine Befristung definiert wurde, werden die Informationen zur Befristung ebenfalls auf den Layer Befristungen hochkopiert.

Sachdatendialog - Taänr mit Befristungsfeldern

Sachdatendialog - Taänr mit Befristungsfeldern

Darstellung der Teilabänderungen

Die Teilabänderungen werden je nach Befristungsstatus mit einer schwarzen (Befristungsstatus 0,1,3), roten (Befristungsstatus 2) oder grünen Umrandung (Befristungsstatus 4) dargestellt. Es ist zwar kein eigenes Planzeichen für die Teilabänderungen vorgesehen, jedoch erleichtert eine Umrandung die Sichtbarkeit der Flächen. Bei der Einreichung eines Plans muss der Layer ausgeschaltet werden.

Darstellung des Layers Teilabänderungen

Darstellung des Layers Teilabänderungen

Zusammenlegen von Widmungsflächen

Wenn die Widmungsfläche auf die Teilabänderung hochkopiert wurde, kann die zu Grunde liegende Bauland Grünland Verkehrsfläche mit einer bestehenden Widmung zusammengelegt werden. Innerhalb einer Widmungskategorie soll es keine Unterteilungen geben. Dies gilt natürlich nur dann, wenn auch der Befristungsstatus ident ist. Flächen mit gemeinsamer Widmungskategorie können entweder manuell oder mit dem Werkzeug Widmungsgrenzen auflösen SBG zusammengelegt werden.

Attribute in Widmungen und Teilabänderungen anpassen

Bei der ersten Auflage einer Änderung sind Informationen zum Rechtswirksamkeitsdatum, Befristungsdatum oder Fristverlängerung noch nicht bekannt. Sobald diese Informationen bekannt sind, müssen die Attribute sowohl in den Widmungen als auch in den Teilabänderungen ergänzt werden. Das Rechtswirksamkeitsdatum muss dabei nur auf den Teilabänderungen eingetragen werden. Die Informationen zu den Befristungen muss aber auch auf den Widmungen angeführt werden, da diese Felder in der Schnittstelle als Prüfkriterium vorgesehen sind.