Über die Personenabfrage können die Einlagezahl(en) eines Eigentümers über den Namen ermittelt werden. Dieser Abfragetyp unterliegt einer speziellen Reglementierung gemäß § 6 GUG:
§ 6. (1) Nach Maßgabe der technischen und personellen Möglichkeiten ist jedermann zur Abfrage des Grundbuchs, der Urkundensammlung und der Hilfsverzeichnisse mit Ausnahme des Personenverzeichnisses aus der Grundstücksdatenbank und der Urkundendatenbank mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung (Grundbuchsabfrage) befugt.
(2) Auch zur Abfrage des Personenverzeichnisses sind jedoch befugt:
1. |
Notare, um als Gerichtskommissär in Verlassenschaftssachen oder als Erbenmachthaber verbücherte Rechte des Erblassers zu ermitteln, und nach Maßgabe des § 7; |
1a. |
Rechtsanwälte, um als Erbenmachthaber verbücherte Rechte des Erblassers zu ermitteln und um Personen, die im Personenverzeichnis eingetragen sind, Abschriften und Mitteilungen über die sie betreffenden Eintragungen zu erteilen; |
1b. |
Notare und Rechtsanwälte, um als Vertreter des Gläubigers einer vollstreckbaren Geldforderung verbücherte Rechte des Schuldners zu ermitteln; |
2. |
die Dienststellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie die Sozialversicherungsträger und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger, soweit dies zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben notwendig ist. |
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Dieser Abfragetyp (Einsichtnahme in das Personenverzeichnis des Grundbuches) ist nur mit einer besonderen Abfragebefugnis möglich, eine interne Aktbezeichnung oder Gerichtsaktbezeichnung muss im Hinweisfeld gem. §42c RL-BA 1977 eingetragen werden. Diese Information wird zu jeder Abfrage aus dem Personenverzeichnis mitgespeichert um die Abfrage nachträglich eindeutig zuordnen zu können! |

•(1) Familienname
Einer natürlichen Person oder Name (Bezeichnung) einer juristischen Person. Eingabemöglichkeiten:
oWird das Eingabefeld voll ausgefüllt (12 Stellen), werden alle Namen ausgegeben, die gleich beginnen.
oWird das Eingabefeld nicht voll ausgefüllt, werden nur jene Namen ausgegeben, die mit der Eingabe übereinstimmen. z.B. Eingabe: Meier, Ausgabe alle Meier aber nicht z.B. Meierhofer.
oWird das Eingabefeld nicht voll ausgefüllt, und wird der Name bzw Namensteil mit einem * (Stern) abgeschlossen, werden alle Namen ausgegeben, die gleich beginnen. z.B. Eingabe: Meier*, Ausgabe alle Meier aber auch z.B. Meierhofer.
Der Familienname ist grundsätzlich mit großem Anfangsbuchstaben einzugeben (Ausnahme z.B.: di Giovanni).
•(2) Vorname
Einer natürlichen Person oder Suchbegriff einer juristischen Person. Wird das Eingabefeld nicht voll ausgefüllt, werden alle Vornamen ausgegeben, die gleich beginnen (z.B.: Fr, Ausgabe alle Franz, Friedrich usw.). Der Vorname ist grundsätzlich mit großem Anfangsbuchstaben einzugeben.
Suchbegriffe beginnen, zur Unterscheidung von Vornamen natürlicher Personen, mit einem Doppelpunkt und enthalten nur Großbuchstaben oder Ziffern. Falls kein Suchbegriff vergeben wurde, enthält der Vorname einer juristischen Person :0. Der Suchbegriff bei juristischen Personen dient
ozur Reihung (Sortierung) von jur. Personen deren Name (Familienname) sich in den ersten 12 Stellen nicht unterscheidet (z.B. Republik Öst).
ozur direkten Aufsuche falls der Beginn des Namens (Familienname) nicht markant ist und in der GDB ein Suchbegriff vergeben wurde (z.B. Bau-Wohn- und Siedlungsgesellschaft XY).
•(3) & (4) Geburtsdatum von/bis
Zur Einschränkung des Personenverzeichnisses (natürliche Person) kann das Geburtsdatum verwendet werden. Die Eingabe erfolgt im Format jjjj-mm-tt (z.B. 1983-01-05).
•(5) Bundesland
Das Personenverzeichnis ist nach Bundesländern zusammengefasst. Durch die Auswahlmöglichkeiten in diesem Dropdown-Menü ist eine Einschränkung nach dem gewünschten Bundesland möglich. Zusätzlich ist aber auch eine österreichweite Suche möglich. Die Ausgabe erfolgt aber pro Bundesland und wird jeweils mit dem nächsten nicht mehr auszugebenden Namen (ABBRUCH BEI...) abgeschlossen.
•(6) Personenauswahl
Mit diesem Dropdown-Menü kann wahlweise eine Personensuche nach einer natürlichen oder nach einer juristischen Person definiert werden.
•(7) Gelöschte und Vorgemerkte Einträge
Über diese Optionen können auch gelöschte oder vorgemerkte Einträge bei der Personenabfrage mit einbezogen werden.
•(8) Hinweisfeld gem. §42c RL-BA 1977
Hier MUSS der entsprechende Hinweis angegeben werden, der zu dieser Abfrage im Einzelnen berechtigt. Der Hinweis muss zwischen 5 und 50 Zeichen lang sein.
•(9) Speichern
Speichert die Abfrage unter einem frei wählbaren Objektnamen im aktuellen Ordner OHNE den Auszug vom Server des BMJ einzuholen.
•(10) Einholen
Speichert die Abfrage unter einem frei wählbaren Objektnamen im aktuellen Ordner UND holt den Auszug sofort vom Server des BMJ ein.