Aufhebungsplan erstellen
Die Inhalte eines Aufhebungsplans ersetzen die Inhalte des Basisplans. Der Geltungsbereich des gesamten Basisplans wird dadurch komplett aufgehoben.
Es wird dringend empfohlen Pläne, die sich noch in einem laufenden Verfahren befinden in der Planverwaltung nach unten zu verschieben, um diese Pläne beim Zusammenführen neuerer Pläne zu beachten. |
Ein Aufhebungsplan wird mit Hilfe der Planverwaltung aus einem bereits bestehenden Planobjekt abgeleitet. Die nach der Konformitätsprüfung vorgeschriebenen Sachdaten werden vom ursprünglichen Plan auf den Aufhebungsplan vererbt. Der Planname wird durch das Suffix Auf # entsprechend gekennzeichnet. Diese automatisierte Benennung kann aber jederzeit mit Hilfe des Sachdatendialogs manuell angepasst werden.
Bevor ein Plan abgeleitet wird, wird empfohlen die Konformitätsprüfung durchzuführen und die Fehler zu beheben, da diese sonst auf den abgeleiteten Plan vererbt werden! |
Zum Ableiten des Aufhebungsplans steht im Kontextmenü des gewünschten Basisplans in der Planverwaltung der Menüpunkt Plan ableiten/erstellen - Aufhebung zur Verfügung.
Alle Pläne die auf diesem Weg abgeleitet oder erstellt werden, umfassen wahlweise das gesamte Planungsgebiet des übergeordneten Plans, oder nur einen Teilbereich davon. Um einen neuen Plan für einen Teilbereich eines Plangebiets zu erstellen muss dieser Teilbereich als Feature in einem beliebigen Layer bereits vorliegen und muss vor der Ausführung der Funktion selektiert werden. Besteht keine Selektion oder wurde der gesamte Plan selektiert, so umfasst der abgeleitet Plan das gesamte Planungsgebiet des ursprünglichen Plans.
Nach Ausführen des Befehls Aufhebung muss einer der folgenden Dialoge mit Ja bestätigt werden:
Der folgende Dialog erscheint dann, wenn keine Selektion auf ein Objekt aktiv ist. In diesem Fall wird der gesamte Planbereich kopiert.
Der folgende Dialog erscheint dann, wenn ein- oder mehrere Planobjekte selektiert sind. Wenn der gesamte Plan kopiert werden soll, wird empfohlen, die Selektion mit dem Befehl Feature-Auswahl aufheben davor aufzuheben, um sicherzugehen, dass keine weiteren Features selektiert sind.
Der folgende Dialog erscheint dann, wenn mehrere Pläne in der Planverwaltung ausgewählt sind. Wird dies nicht gewünscht, sollten die Haken der jeweiligen Pläne entfernt werden.
Das Ableiten / Erstellen von Plänen kann nicht wie andere Editiervorgänge durch ein Beenden der Editiersitzung ohne Speichern der Änderungen rückgängig gemacht werden! |
Objekte mit nachrichtlichem Rechtscharakter werden nicht an der Verschneidungsgeometrie geschnitten. Welche Rechtscharaktere davon betroffen sind wird in der entsprechenden Konfigurationsdatei festgelegt. |
Egal welcher der drei Dialoge mit Ja bestätigt wird, im Anschluss öffnet sich jeweils der Sachdatendialog des neu erstellten Planes, in den bereits Änderungen eingetragen werden können. Hier kann beispielsweise auch der Planname geändert werden. Bei Aufhebungsplänen wird als Änderungsart automatisch der Wert Aufhebung vergeben.
Sachdateneingabe im Aufhebungsplan
Werden hier noch keine Änderungen vorgenommen, ist der Änderungsplan, abgesehen von der Definition des Rechtsstandes, nur eine Kopie des Basisplans. Falls der Planname nicht bearbeitet wurde, erhält der Änderungsplan das vordefinierte Suffix Aufh #. Im Gegensatz zu Änderungsplan und Ergänzungsplan wird der Aufhebungsplan dem Basisplan nicht untergeordnet dargestellt, sondern befindet sich in der selben Ebene, da der Geltungsbereich des Basisplan durch den Aufhebungsplan komplett ersetzt wird.
Darstellung des Aufhebungsplans in der Planverwaltung
Sobald der Aufhebungsplan in Kraft tritt und der Basisplan seine Wirksamkeit verliert, muss der Rechtsstand des Basisplanes (und gegebenenfalls auch alle abgeleiteten Pläne) auf Untergegangen gesetzt werden, was dessen Gültigkeit aufhebt. Der Aufhebungsplan gilt nun als aktuell gültiger Plan.
Darstellung des Basisplans in der Planverwaltung nachdem dieser dem Rechtsstand 'Untergegangen' zugeordnet wurde