Änderungsverfahren anlegen
Um ein Änderungsverfahren anzulegen, ist es notwendig, zunächst einen Änderungsplan von dem betroffenen Planobjekt abzuleiten. Dies lässt sich, ebenso wie das Ableiten eines Ergänzungs- oder Aufhebungsplans leicht über das Kontextmenü der Planverwaltung durchführen. Eine genaue Beschreibung dieses Vorgangs finden Sie im Kapitel Änderungsplan ableiten.
Wenn ein Änderungsverfahren abgeleitet werden soll, im bestehenden Plan aber kein Objekt vorhanden ist, das sich für die Abgrenzung des Änderungsplanes eignet, dann muss ein neues Feature erstellt werden um diese Geometrie als Abgrenzung für die Änderung zu verwenden. Es darf dafür kein neues Plan-Objekt erstellt werden, denn jedes neue Planobjekt wird in der Planverwaltung sofort als eigener Plan erkannt (außer, der neu erstellte Plan wird im Nachhinein im Sachdatendialog einem Hauptplan zugewiesen). Sollte ein neu erstellter Plan als Geometrievorlage erfasst werden, um einen Plan abzuleiten kann es zu unvorhersehbaren inhaltlichen und geometrischen Fehlern kommen. In diesem Fall muss man ein Objekt auf einem Konstruktionslayer erzeugen. Hier kann die gewünschte Geometrie als neues Feature erzeugt und selektiert werden, um es dann bei einer Ableitung als neue Abgrenzung zu verwenden. |